„Talente regional“ Kooperationszuschüsse

Die Programmlinie „Talente regional“ der FFG fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich über einen längeren Zeitraum mit Forschung, Technologie und Innovation in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik auseinanderzusetzen.


Fester Bestandteil der Förderlinie sind die sogenannten Kooperationszuschüsse. Darunter versteht sich eine Pauschalförderung von 1.000 Euro, die an Pädagog:innen zur Durchführung eigener Projekte, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen sich im Rahmen des Unterrichts mit Themen in Naturwissenschaft und Technik zu beschäftigen und selbst in die Rolle von Forschenden zu schlüpfen, vergeben werden.

Zentrale Ansprechpersonen für einen Kooperationszuschuss sind die Projektleitungen der geförderten „Talente regional“-Projekte, jedes Projekt kann dabei insgesamt zehn Zuschüsse vergeben. Für passende Anträge gilt das „first come, first served“ Prinzip.
 
Für die Kooperationszuschüsse besteht keine Beschränkung auf Bundeslandsebene, Zuschüsse können also auch bundeslandsübergreifend beantragt werden. Die Kooperationsprojekte müssen allerdings inhaltlich zum Themenschwerpunkt des „Talente Regional“-Projekts passen von dem der Zuschuss beantragt wird.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die folgenden Dokumente zum Download: Infoblatt für Pädagog:innen, Antrag und Abschlussbericht

 

 

Hinweis zum Antrag:

 

Beim angeführten Konto sind folgende Bestimmungen einzuhalten:

Bundesschulen & -kindergärten:
Überweisung auf

  • das Privatkonto der Antragstellenden (=Pädagogin/Pädagoge)
  • das Vereinskonto (Eltern- oder Schulverein), sofern es sich dabei um einen im Vereinsregister eingetragenen Verein handelt (Antrag und Endbericht müssen zusätzlich von Vereinsobmann/-frau unterzeichnet werden)

 

Landesschulen/Privatschulen & -kindergärten:
Überweisung auf

  • das Schulkonto
  • das Privatkonto der Antragstellenden (=Pädagogin/Pädagoge)
  • das Vereinskonto (Eltern- oder Schulverein), sofern es sich dabei um einen im Vereinsregister eingetragenen Verein handelt (Antrag und Endbericht müssen zusätzlich von Vereinsobmann/-frau unterzeichnet werden)